Gäste- und Tourismustaxen

«Die Gemeinde Tujetsch erhebt zur Förderung des Tourismus eine Gästetaxe und eine Tourismustaxe.» So steht es im Tourismusgesetz.

Gästetaxen haben alle Übernachtungsgäste und alle Zweitheimischen zu bezahlen. Der Ertrag muss für touristische Einrichtungen verwendet werden, die dem Gast zugutekommen (Infrastruktur, Gästekarte, Information etc.). Tourismustaxen werden von einheimischen Betrieben sowie von kommerziellen Beherbergern erhoben. Deren Ertrag muss vorwiegend für Marketingaufgaben verwendet werden.

Gäste- und Tourismustaxen sind eine Art Steuer. Das heisst, die Zahlenden (z.B. Zweitheimische) haben kein Anrecht auf für sie massgeschneiderte Leistungen (z.B. Gästekarte).

Die Gemeinden Tujetsch und Disentis haben einen Grossteil der touristischen Aufgaben an die SDT AG (Sedrun Disentis Tourismus AG) ausgelagert. SDT AG ist zu gleichen Teilen im Besitz der beiden Gemeinden.

Auskunft geben die Jahresrechnungen der Gemeinde und SDT AG. In den letzten Jahren nahm die Gemeinde Tujetsch jeweils rund 1.1 Mio. CHF Gästetaxen ein. Etwa 70% davon werden durch Zweitheimische erbracht. Dazu kommen die Tourismustaxen von rund 0.3 Mio. CHF.

Die Gemeinden Tujetsch und Disentis überweisen an SDT AG aktuell jährlich je 1 Mio. CHF (inkl. 0.3 Mio. Tourismustaxen für Marketing). Rund 0.4 Mio. CHF bleiben für touristische Belange bei den Gemeinden.

SDT selbst wandte 2021 total 0.575 Mio. CHF für Leistungen der Gästekarte auf (=rund 0.28 Mio. pro Gemeinde).